In acht Fällen seien Gefangene bereits zuvor im Zusammenhang mit Bränden aufgefallen - hinter Gittern oder außerhalb der Gefängnismauern. Um den Brandschutz in den Justizvollzugsanstalten zu erhöhen, seien die Hafträume der Insassen in den vergangenen zwei Jahren mit Rauchwarnmeldern ausgestattet worden.
In der Anfrage ging es auch um einen Erlass des Ministeriums zum Thema Feuerzeuge. Dieser sensibilisiere die JVAs, besonders gründlich zu prüfen, ob "psychisch erheblich auffälligen" Gefangenen oder jenen, die bereits wegen einer Brandstiftung aufgefallen sind, der Besitz eines Feuerzeugs erlaubt werden kann oder dieses entzogen werden muss und die Betroffenen nur unter Aufsicht rauchen dürfen.
"Die betreffenden Vorschriften stellen maßgeblich darauf ab, ob mit dem Besitz eine Sicherheitsgefährdung verbunden ist", hieß es weiter. "Welche Gefangenen im Einzelfall sowohl als erheblich auffällig als auch durch den Besitz eines Feuerzeuges entsprechend gefährdet anzusehen sind, wird gegebenenfalls unter Hinzuziehung des psychologischen oder psychiatrischen Dienstes geprüft."
Die Fragestellerin, Linken-Abgeordnete Christiane Böhm, verwies in dem Zusammenhang auf Bedenken seitens der Justizvollzugsbeamten zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen und Kontrollen im Gefängnisalltag. Dem Ministerium zufolge sollen die Erfahrungen mit dem Erlass "zu gegebener Zeit" bei den JVAs erfragt und ausgewertet werden. "Etwaiger Mehraufwand wird dabei auch eine Rolle spielen."
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