Im Jahr 2021 ist in der Strafverfolgung in Hessen über 51 960 Angeklagte ein Urteil gefällt worden oder die Fälle wurden per Beschluss eingestellt. Das waren 2,9 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden am Freitag zum Internationalen Tag der Gerechtigkeit am Sonntag (17. Juli) mitteilte. 44 800 Angeklagte seien verurteilt worden - das entspreche einem Minus von gut 4 Prozent.
Die Zahl der eingestellten Verfahren kletterte um 8,5 Prozent auf 6415 Fälle. 661 Menschen wurden freigesprochen, das sind 18,5 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. In 84 Fällen wurden sonstige Entscheidungen getroffen. Laut Landesamt kann etwa von einer Strafe abgesehen worden sein oder der Fall wurde an einen Vormundschaftsrichter überwiesen.
Die Strafverfolgungsstatistik erfasst keine Ordnungswidrigkeiten. Als Straftat werden nur Verbrechen und Vergehen im Strafgesetzbuch oder anderen Bundes- und Landesgesetzen erfasst, die von strafmündigen Personen begangen wurden und die Gegenstand einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung waren.