Dann hätten Mitarbeiter Anspruch auf Notbetreuungsprogramme für ihre Kinder.
"Kollegen berichten mir, dass sie Schwierigkeiten haben, Einrichtungen offen zu halten", erklärte Gillich, der auch Leiter des Referats Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie ist. Denn bei Kitaschließungen wegen Corona-Verdachtsfällen müssten die Eltern zur Betreuung ihrer Kinder bisher zu Hause bleiben. Sie fehlten dann als Mitarbeiter in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Würden die als systemrelevant anerkannt, könnten sie ihre Kinder in eine Notbetreuung geben.
Nach Abgaben des Landes Hessen gelten nur Menschen und Institutionen als systemrelevant, die unmittelbar in der gesundheitlichen Versorgung tätig sind oder die die Beratung in Notfällen oder akuten Krisensituationen gewährleisten. "Die im Bereich der Betreuung der Wohnungslosen tätigen Beschäftigten fallen nicht hierunter", erklärte eine Ministeriumssprecherin. Es gebe nur wenige Ausnahmen, wie bei der Ausgabe von Mittagessen und der Nutzung der Kleiderkammern.
dpa