Die Frankfurter Lehrerin hatte versucht, gegen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vorzugehen.
Die verbeamtete Lehrerin wollte dem Land anlässlich der Covid-19-Pandemie untersagen lassen, sie zum Präsenzunterricht beordern zu lassen, bis Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen worden seien. Es ging ihr den Angaben zufolge unter anderem um eine schulbezogene Gefährdungsbeurteilung, ein Schutzkonzept und eine schriftliche Dokumentation.
Der beim VGH für das Beamtenrecht zuständige 1. Senat begründete die zurückgewiesene Beschwerde damit, dass hinreichende Vorkehrungen getroffen worden seien zum Schutz vor der Lungenkrankheit. Das betreffe sowohl die beamtenrechtliche Fürsorge als auch den Arbeitsschutz. Das Land habe Schutzmaßnahmen für ein stufenweises Anfahren des Unterrichts erlassen. Die Lehrerin hätte sich nur weigern können zum Unterricht zu kommen, wenn dies unzumutbar gewesen wäre - etwa durch eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Dies sei aber nicht der Fall.
dpa