Ihnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Der Unfall geschah 4. Februar 2010 am Bahnhof Neuhof (Kreis Fulda). Eine damals 16-jährige Schülerin war ins Gleisbett gerutscht und von einem Zug erfasst worden. Laut Anklage hätte jeder der vier Männer den Tod des Mädchens verhindern können, wenn er sich besser um den Winterdienst gekümmert hätte.
Das Landgericht Fulda hatte die Eröffnung des Verfahrens zunächst abgelehnt. Nach Ansicht der Kammer war es nicht möglich festzustellen, ob damals der Bahnsteig und insbesondere die Unfallstelle derart glatt waren, dass ein Einsatz des Winterdienstes nötig gewesen sei. Ebenso sei nicht sicher feststellbar, dass ein Winterdiensteinsatz den Unfall hätte verhindern können
Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein - und bekam nun in Frankfurt Recht. Das Oberlandesgericht verfügte, dass in Fulda verhandelt werden muss, wie das OLG am Mittwoch berichtete.
dpa