Die näheren Todesumstände waren zunächst nicht bekannt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sollte es eine Obduktion geben.
© dpa-infocom, dpa:210618-99-48324/3
dpa
Die näheren Todesumstände waren zunächst nicht bekannt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sollte es eine Obduktion geben.
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