Der Drogen-Spürhund ließ sich dadurch jedoch nicht beirren und stöberte in einer Tüte im doppelten Kofferboden das Rauschgift auf.
Das Heroin sollte nach Mallorca weiter transportiert werden - mit den 4000 Euro Kurierlohn wollte der Angeklagte seine notleidende Verwandtschaft unterstützen. Lobend äußerte sich der Vorsitzende Richter über die Qualitäten der abgerichteten Spürhunde bei den Zollbehörden am Frankfurter Flughafen. Derartige Tricks von Drogenschmugglern schlügen regelmäßig fehl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa