Gegen die Gäste werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Betreiber der Bar hatte den Angaben nach bereits im März gegen die Corona-Verordnung verstoßen. Auf ihn kommt nun ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro zu. Mit den Maßnahmen soll die weitere Ausbreitung des Erregers Sars-CoV-2 eingedämmt werden.
dpa