Er berief sich unter anderem auf die EU-Grundrechte und den Datenschutz. (Az.: 6 L 807/19.WI)
Das BKA hatte den Antrag des Mannes abgewiesen. Mit Blick etwa auf die Terrorabwehr sei die Sicherheitsbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten zu speichern. Dahinter müssten andere Rechte zurücktreten.
Das Verwaltungsgericht erklärte in seinem Beschluss, der Mann habe zwischen Mai 2018 und Juli 2019 zahlreiche Flüge von Belgien aus oder mit dem Ziel Belgien unternommen. Auch dort würden Fluggastdaten gespeichert - was er offensichtlich widerspruchslos hingenommen habe. Es sei nicht ersichtlich, warum die Datenerhebung in Deutschland plötzlich unzumutbar für ihn sein sollte. Gegen den Beschluss kann der Mann Beschwerde erheben.
dpa