Beim Öffnen der Gepäckstücke seien die Zöllner auf das frische Khat gestoßen. Die Blätter und Zweigspitzen mit berauschender Wirkung fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz, vor allem in Ländern des Horn von Afrika, im Jemen und Oman sind sie eine Alltagsdroge. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eröffnet.
© dpa-infocom, dpa:210129-99-221066/2
dpa