Laut der am Montag bekanntgewordenen BGH-Entscheidung war die Berechnung der Gesamtstrafe mit zwei weiteren vorausgegangenen Verurteilungen des zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alten Mannes fehlerhaft. Sie müsse deshalb neu vorgenommen werden, befanden die Karlsruher Richter.
Der Angeklagte soll - so der Vorwurf - im April 2015 auf der Uferstraße mit 142 Stundenkilometern statt der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 unterwegs gewesen sein. Nachdem er über eine rote Ampel gerast sein soll, stieß er an einem Autobahnzubringer mit einem anderen Wagen zusammen, dessen Fahrer getötet wurde.
Das Landgericht Frankfurt hatte den Mann in einem ersten Prozess 2016 zunächst zu drei Jahren Jugendstrafe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Fall landete vor dem BGH, der das Urteil teils aufhob. Der Angeklagte wurde dann im April 2019 wegen Totschlags verurteilt und eine Jugendstrafe von fünf Jahren festgesetzt. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Revision. Der BGH stellte in seiner Entscheidung allerdings klar, dass am Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes und damit an einem Totschlag kein Zweifel bestehe.
dpa