Er habe die Frau am frühen Morgen des Ostersonntags vergangenen Jahres leblos im Badezimmer ihrer Wohnung aufgefunden, sagte er. Vermutlich habe sie sich selbst mit einem Elektrokabel stranguliert.
Die Staatsanwaltschaft geht allerdings weiter von einem Tötungsdelikt aus. Während die Frau bereits in der Nacht gestorben war, hatte der Lebensgefährte erst am kommenden Vormittag den Notarzt alarmiert. Das Gutachten eines Sachverständigen sehe eindeutig ein Fremdverschulden, so die Staatsanwaltschaft. Schon früher sei der Angeklagte wiederholt gegen die Frau gewalttätig geworden. Sie habe ihn deshalb auch aus der Wohnung gewiesen.
Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer dauert voraussichtlich noch bis April.
dpa