Vor der Schwurgerichtskammer wurde am ersten Verhandlungstag allerdings bekannt gegeben, dass sich der mutmaßliche Täter mit dem Coronavirus infiziert habe und deshalb in Quarantäne sei. Das Gericht will nun am 25. April mit der Verlesung der Anklage beginnen. Der Vorwurf lautet versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. (Aktenzeichen 3590 JS 227492/21)
Zu dem Übergriff kam es laut Anklage im Juni vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie des Angeklagten in Frankfurt-Höchst. Nachdem der 27-Jährige zunächst gegen die Ehefrau und die Kinder gewalttätig geworden war, wurde die Polizei gerufen. Im Rahmen einer Personenkontrolle schlug der Angeklagte dem Beamten mit der schweren Eisenstange auf den Kopf und verursachte damit ein Schädelhirntrauma, das operativ behandelt werden musste.
In dem Strafverfahren wird es auch um eine mögliche Einschränkung der Schuld- und Steuerungsfähigkeit gehen. Obwohl bereits im Vorfeld eine Schizophrenie beim Angeklagten diagnostiziert worden war, hat die Staatsanwaltschaft regulär Anklage gegen den Beschuldigten erhoben. Gleichwohl könnte eine Unterbringung in einer Klinik in Betracht kommen.
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