Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine gefährliche Körperverletzung.
Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte beide Taten weitgehend ein. Der Attacke mit der Eisenstange, durch die der Beamte ein Schädelhirntrauma erlitt, war eine Auseinandersetzung in einem Männerwohnheim vorausgegangen. Zuvor war der Mann bereits nach ständigen Auseinandersetzungen von der Frau aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen worden. Die folgenschwere Ohrfeige begründete der Mann mit der Weigerung der Frau, ihm Geld zum Kauf von Zigaretten zu überlassen.
Im Verlauf der Ermittlungen wurden psychische Auffälligkeiten bei dem 27-Jährigen festgestellt. Infolge eingeschränkter Schuldfähigkeit könnte der Prozess deshalb mit seiner Unterbringung in einer Klinik abgeschlossen werden. Die Schwurgerichtskammer hat vorerst Verhandlungstermine bis Mitte Mai vorgesehen.
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dpa