Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rainer Rahn in Wiesbaden hervor. Der Vandalismus habe nach den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) allein 193 Mal Kirchen betroffen. Die übrigen 365 Sachbeschädigungen können laut Statistik neben Moscheen und Kapellen auch andere zu religiösen Zwecken genutzte Gebäude betroffen haben - wie Klöster oder Pfarrhäuser.
Wie das Innenministerium erläuterte, lässt die PKS bundesweit keine Aussagen zu hinsichtlich eines Tatortes "Synagoge". Die Sicherheitsbehörden könnten sich allerdings auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zu Staatsschutzdelikten über politisch motivierte und antisemitische Straftaten austauschen.
dpa