Der Angeklagte hatte vor Gericht den Vorwurf bestritten. Er habe die 40 Jahre alte Patientin im vergangenen Oktober regulär behandelt und beim Massieren auch den Unterkörper berührt.
Gegen seine Täterschaft sprach nach Ansicht des Gerichts auch der Umstand, dass während der Massage mehrere Personen in das Behandlungszimmer gekommen seien. Darüber hinaus habe die Patientin erst verhältnismäßig spät Anzeige bei der Polizei erstattet. Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa