Dazu verurteilte ihn am Dienstag das Amtsgericht Frankfurt.
Der 64-Jährige war laut Gericht wegen seiner Spielsucht ständig in Geldnöten. Zwischen 2012 und 2015 reichte er 51 Mal Rezepte über Medikamente ein, die er in Wirklichkeit gar nicht bezogen hatte.
Durch die Geldstrafe sind seine Pensionsansprüche nicht gefährdet. Strafmindernd wirkte sich auch aus, dass der Mann schon vor dem Prozess eine Rückzahlungsvereinbarung mit seiner Krankenkasse geschlossen und 2000 Euro bereits beglichen hat.
dpa