Sie hätten ihre Pflichten verletzt und seien daher für den Tod einer jungen Frau mitverantwortlich (2 StR 557/18).
Der Häftling, der immer wieder vor allem wegen Fahrens ohne Führerschein gesessen hatte, raste während seines Freiganges im Januar 2015 als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße beim hessischen Limburg in den Wagen einer jungen Frau. Er war mit einem gestohlenen Kennzeichen auf der Flucht vor der Polizei. Die 21-Jährige starb. Der Mann wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Urteil kann noch am Verhandlungstag oder später verkündet werden.
dpa