Der Angeklagte war vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (AZ 3590 Js 236977/19)
Das Gericht hatte dem 56-Jährigen die "besondere Schwere der Schuld" zugesprochen, die eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ausschließt. Der Mann hatte laut Urteil im August vergangenen Jahres seine 22 Jahre alte ehemalige Lebensgefährtin auf dem Reiterhof in Hofheim-Langenhain aus nächster Nähe erschossen.
Die Verteidiger hatten in dem Prozess Freispruch beantragt, weil sie die Täterschaft ihres Mandanten als nicht erwiesen ansahen. Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen.
dpa