Das Gericht hatte in seinem Urteil vom Juli 2021 den heute 32-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt - als Mordmerkmale wurden Heimtücke und niedrige Beweggründe benannt. Der Rumäne hatte die 35-Jährige im Dezember 2020 an ihrer Arbeitsstelle abgepasst, war ihr im Auto bis nach Hause gefolgt und hatte sie auf dem Weg zur Haustür in den Hals gestochen.
© dpa-infocom, dpa:220412-99-890601/3
dpa