Eine Auseinandersetzung endete Mitte Juni vergangenen Jahres auf offener Straße mit den Messerstichen in den Oberkörper des 22 Jahre alten Kontrahenten.
Vor Gericht hatte der Angeklagte die Stiche eingeräumt. Zuvor habe er allerdings mit einem ähnlichen Angriff des Gegners gerechnet und sich deshalb verteidigen wollen. Fallengelassen wurde indes der dritte Anklagepunkt der Bedrohung und Nötigung. Der Angeklagte hatte vor Gericht energisch bestritten, zufällig anwesende Zeugen mit einer scharfen Waffe bedroht zu haben. Auch die Beweisaufnahme bestätigte diesen Vorwurf nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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dpa