Das Urteil sprach das Landgericht am Donnerstag. Der 35 Jahre alte Angeklagte hatte im Februar vergangenen Jahres offenbar Rauschgift kaufen wollen, ohne Geld dabei zu haben. Nach einer Schlägerei stach er seinem 32 Jahre alten Opfer in die Lunge, der Mann musste nach erheblichem Blutverlust notoperiert werden.
Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Man habe sich an jenem Abend drogenbedingt "hochgeschaukelt". Ursprünglich wurde dem Angeklagten versuchter Totschlag zur Last gelegt - die Schwurgerichtskammer beließ es aber bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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