Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der beiden Taten vom April 2021 waren laut Urteil Auseinandersetzungen um vorausgegangene Drogengeschäfte, bei denen sich der Angeklagte offenbar übervorteilt fühlte. Er verletzte daraufhin mit Stichen zwei Männer. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er von einem der Opfer zuvor selbst verletzt worden war.
Vor den beiden Taten hatte der Mann noch seiner 80 Jahre alten Wohnungsnachbarin eine Goldkette gestohlen. Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich sicherte er der Frau im Prozess zu, den Schaden wiedergutzumachen.
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dpa