In den vergangenen Jahren habe es hier keine signifikanten Veränderungen gegeben.
Landesweit gebe es 61.869 genehmigte kleine Waffenscheine, 611 Waffenscheine und 169.500 Waffenbesitzkarten. Nach Angaben des für waffenrechtliche Angelegenheiten zuständigen Bundesverwaltungsamtes ergibt sich hier die im Vergleich zu den Waffenbesitzern höhere Gesamtzahl aus der Tatsache, dass Einzelpersonen auch mehrere Schusswaffengenehmigungen haben können.
Nach dem Waffengesetz ist Voraussetzung für eine solche Genehmigung unter anderem das vollendete 18. Lebensjahr, eine persönliche Eignung und der Nachweis, dass man mit einer Waffe umgehen kann. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz von Waffe und Munition. Sie darf jedoch nicht öffentlich geführt und Waffen wie Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden. Das trifft dem Innenministerium zufolge auf Sportschützen, Sammler oder Sachverständige zu.
Mit einem kleinen Waffenschein können zum Beispiel Schreckschusspistolen oder Signalwaffen erworben werden, die auch außerhalb der Wohnung getragen werden dürfen. Das gleiche gilt beim Waffenschein unter anderem für scharfe Feuerwaffen.
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