Zunächst soll er einen Mann nach einem Streit über Schulden mit einem Stich in den Bauch verletzt haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung.
Eine zweite Tat wenige Stunden später wird dem Angeklagten als versuchter Totschlag vorgeworfen. Im Streit um angeblich minderwertige Drogen soll er dem Opfer mehrfach in Schulter und Rücken gestochen haben.
In der Anklage enthalten sind auch zwei Diebstahlsvorwürfe. Am ersten Verhandlungstag gab der 35-Jährige pauschal zu, seiner 80 Jahre alten Nachbarin Bargeld und eine Goldkette aus deren Wohnung entwendet zu haben. Zu den Messerattacken wolle er erst an einem der kommenden Verhandlungstage Stellung nehmen. Die Schwurgerichtskammer hat vorerst fünf weitere Verhandlungstage bis Ende April terminiert.
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