Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2017 in einer Frankfurter Kleingartenanlage mit zwei Kontrahenten geprügelt. Einer der Gegner ist seither auf einem Auge blind.
Vor Gericht hatte sich jedoch herausgestellt, dass der später Verletzte zunächst mit Eisenketten auf die Angeklagten eingeschlagen hatte. Die Gegenwehr, die mit dem Verlust des Auges endete, sei deshalb als Notwehr gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht. Nicht gerechtfertigt gewesen seien jedoch die Schläge und Tritte gegen den bereits schwer verletzt am Boden liegenden Mann, die nach dem Schlag auf das Auge gefolgt seien. Die Männer waren ursprünglich wegen Totschlagsversuch und schwere Körperverletzung angeklagt.
dpa