Nach Kenntnis der Landesregierung verfügten derzeit über 54.000 Menschen über das sogenannte Merkzeichen aG. Dieser Eintrag im Behindertenausweis verschafft dem Inhaber einen Anspruch auf einen entsprechenden Parkausweis.
Für Verkehrsteilnehmer mit Einschränkungen gibt es drei verschiedene Ausweise für Behindertenparkplätze - in Hessen allerdings nur zwei, wie aus der Anfrage hervorgeht. Am häufigste ist der blaue - er ist europaweit gültig. Zusätzlich gibt es einen orangen, der bundesweit gültig ist. Bei einem Merkzeichen aG besteht in Hessen Anspruch auf einen blauen Parkausweis. Nur dieser Parkausweis berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol.
© dpa-infocom, dpa:210610-99-931852/2
dpa