Stattdessen trug er das Rauschgift entgegen der Weisungen seiner Auftraggeber auf dem Flug von Brasilien nach Deutschland an seinem Körper. Bei der Landung am Frankfurter Flughafen flog er bei der Kontrolle auf (Az.: 5102 JS 249078/20).
Vor Gericht legte der 25-Jährige ein Geständnis ab. Er habe sich zu dem Kurierauftrag überreden lassen, nachdem er aufgrund der Corona-Krise seine Arbeitsstelle verloren habe und nicht mehr für die Mutter und seine ebenfalls arbeitslose Schwester habe sorgen können, sagte er in seiner Aussage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigerin hatte aufgrund der Notlage des Angeklagten eine Bewährungsstrafe für ihn beantragt.
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dpa