Der Angeklagte war im August 2020 in die Justinuskirche in Frankfurt-Höchst eingedrungen, hatte den Opferstock mit 85 Euro aufgebrochen und sich danach hinter dem Hochaltar schlafen gelegt. Dort wurde er schließlich von Polizeibeamten entdeckt, die von besorgten Anwohnern verständigt worden waren. An der Kirchentüre des denkmalgeschützten Gebäudes entstand ein Schaden von 8000 Euro. Die Justinuskirche geht im Kern auf das 9. Jahrhundert zurück und ist damit eine der ältesten Kirchen in Deutschland.
Vor Gericht hatte der vielfach vorbestrafte Mann den Einbruch eingeräumt. Den zweiten Anklagevorwurf, wonach er einen Arbeitskollegen wegen einer Geldforderung über 720 Euro misshandelt haben soll, bestritt er jedoch. Weil das Opfer für die Justiz nicht mehr greifbar war, zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Sie hatte moniert, dass der 40-Jährige in erster Instanz lediglich wegen Körperverletzung und nicht wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden war.
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