Die Verteidigung verlas eine entsprechende Erklärung des 34-Jährigen. Darin führt dieser aus, dass der Tat in der Heidelberger Wohnung ein Streit vorausgegangen sei. Nach einem Schlag sei Julia B. regungslos liegen geblieben. Er habe nicht gewollt, dass die Frau stirbt. Die Anklage geht von Totschlag aus.
dpa