Mit den Maschinen sollte iranischen Revolutionsgarden die Möglichkeit eingeräumt werden, Banknoten herzustellen. AZ 8920 Js 205544/17
Die Strafe für den geständigen Angeklagten lag damit um zwei Jahre unter der, die er in einem ersten Prozess 2018 erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil seinerzeit teilweise aufgehoben. Strafmildernd wurde nun der lange zurückliegende Tatzeitraum und das Geständnis des Mannes berücksichtigt, das dieser im ersten Verfahren noch nicht abgelegt hatte. Strafverschärfend wertete die Strafkammer die "hohe kriminelle Energie". Der Angeklagte habe genau gewusst, auf was er sich einlasse. Mit den millionenschweren Geschäften habe er die eigene Firma retten wollen, die zuvor in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa