Die Parlamentarierin hatte darauf verwiesen, dass Häftlinge beispielsweise in Rheinland-Pfalz E-Mails von ihren Angehörigen bekommen dürfen. Bei der JVA Zweibrücken etwa werden maximal zehn E-Mails pro Monat für jeden Gefangenen kostenfrei ausgehändigt.
Eine vergleichbare Möglichkeit der Kontaktaufnahme für Angehörige sei im hessischen Justizvollzug nicht vorgesehen, erläuterte die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Sie erläuterte, dass der Kontakt von Gefangenen zu Rechtsanwälten nicht überwacht werden dürfe. Wenn allerdings eine E-Mail ausgedruckt werde, um sie dem Gefangenen zu geben, könnten Bedienstete beiläufig einen Blick auf den Inhalt werfen.
"Solange der hinreichende Schutz privilegierter Kommunikation nach der geltenden Rechtslage nicht sichergestellt ist, ist nicht beabsichtigt, einen entsprechenden Kommunikationsweg zu eröffnen", erklärte das Justizministerium.
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dpa