Kriminalbeamte hatten die geschützten Falter bei einer Routinekontrolle mit einem Sachverständigen im vergangenen November in einem Frankfurter Bürgerhaus sichergestellt. (AZ 8910 Js 203711/19)
Um in seine französische Heimat zurückreisen zu können, hinterlegte der Händler eine Kaution von 2000 Euro (100 Tagessätze zu 20 Euro). Nachdem er am Montag nicht zum Gerichtstermin erschienen war, wurde eine entsprechende Geldstrafe verhängt. Gericht und Staatsanwaltschaft gingen von einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz aus. Von dem Veranstalter der Tauschbörse war der Händler eigens mit einem Merkblatt auf geschützte Falterarten hingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa