Das ergab eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag an das Justizministerium. Auch Nagelscheren und Haarspraydosen gelten demnach als "gefährliche Gegenstände". Das sei "alles was als Schlag- und Stichwaffe zu werten ist", sagte ein Sprecher des Justizministeriums. "Die haben bei Gericht nichts zu suchen."
Zudem wurden rund 9000 Waffen von den Sicherheitsbeamten bei Gericht einbehalten. Dabei handelt es sich nach Angaben des Ministeriums vor allem um Dienstwaffen von Polizisten, die als Zeugen geladen wurden. Insgesamt sei man zufrieden mit der Zahl der Funde, sagte der Ministeriumssprecher. "Es zeigt, dass die Sicherheitsmaßnahmen funktionieren."
Seit 2014 wurden die Sicherheitsmaßnahmen nach Angaben des Justizministeriums an Gerichten verbessert. Grund hierfür waren die Schüsse am Frankfurter Landgericht im Januar 2014 mit zwei Toten.
dpa