Das Opfer erlitt bei dem Gewaltexzess in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) lebensgefährliche Kopfverletzungen sowie Hämatome am ganzen Körper und konnte sich erst nach gut zwei Stunden befreien. Nachdem sich der Mann zunächst in seine eigene Wohnung begeben hatte, wurde er dort später von der Polizei festgenommen.
In seiner Einlassung nannte der 25-jährige Deutsche pauschal seine Eifersucht und den hohen Alkoholkonsum als Grund für seinen Wutanfall. Teilweise nahm er die verletzte Frau auch mit einer Videokamera auf - die Aufnahmen sollen in die Beweisaufnahme der Schwurgerichtskammer einfließen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz. Weil sich der Verteidiger nicht wohlfühlte und im Lauf des Tages ein Krankenhaus aufsuchen wollte, wurde der Prozess nach kurzer Zeit vertagt. Die Strafkammer hat bislang drei weitere Verhandlungstage bis Anfang Dezember terminiert.
dpa