(Az.: L 1 KR 429/20)
Ein 70-Jähriger aus dem Landkreis Gießen habe eine solche Versorgung von seiner Krankenkasse gefordert, um seinen Drang zum Alkoholkonsum zu kompensieren. Seinen Angaben zufolge habe er die vergangenen 15 Jahre mit selbst angebautem Cannabis seinen "Saufdruck" kompensiert, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Eigenanbau sei ihm aber untersagt worden. Die Krankenkasse habe den Antrag ablehnt und verwies den Versicherten auf die Möglichkeit einer Entwöhnungstherapie. Beide Instanzen gaben der Krankenkasse recht. Das Landessozialgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.
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dpa