Die Opfer übergaben ihm mehr als 60 000 Euro. Bei der vierten Tat wurde er allerdings von einem Rentner überlistet, der die echte Polizei eingeschaltet hatte. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am Montag verkündet (AZ 3556 Js 257640/18), ist aber noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht hatte der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe im Auftrag von Hinterleuten als "Abholer" fungiert, je Tat aber lediglich 750 Euro erhalten. Das Gericht konnte ihm dies nicht widerlegen. Mehrere Zeugen sowie die Funkzellen seines Mobiltelefons wiesen ebenfalls auf die Täterschaft des Mannes hin. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre, die Verteidigung drei Jahre Haft beantragt.
dpa