Die Strafkammer hob die für Mittwoch und Freitag anberaumten Verhandlungstermine auf, weil der Angeklagte wegen der zweieinhalb Jahre zurückliegenden Vorfälle mittlerweile nicht mehr in Untersuchungshaft sitzt. Deshalb sei ein größeres Verfahren mit großem Zeugenaufwand und mehreren Sachverständigen wegen der Corona-Pandemie nicht angemessen, erklärte das Gericht.
Der Angeklagte soll nach dem Ende der Ehe die frühere Partnerin bei einer Aussprache brutal geschlagen und mehrere Stunden lang eingesperrt haben. Auch die anwesende Freundin des Opfers bekam laut Anklage die Gewalt des erheblich alkoholisierten Mannes zu spüren. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
dpa