Zwischen Personen eines Hausstandes sowie maximal einer weiteren Person muss der Mindestabstand jeweils nicht eingehalten werden.
Geistliche sind - vorausgesetzt sie halten sich an den Mindestabstand - von der Maskenpflicht für die Dauer der Zeremonie befreit. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen entgegengenommen und weitergereicht werden, wenn diese nicht zu einem gemeinsamen Hausstand gehören. Es sollen geeignete Hygienekonzepte eingehalten, der Zutritt geregelt und Warteschlangen vermieden werden. Die Teilnehmer sollen zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten Namen, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen.
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