Man habe eigens einen größeren Gerichtssaal ausgewählt, um die Abstandsvorschriften einzuhalten, hieß es am Freitag. Zusätzlich habe der Rechtsanwalt jederzeit die Möglichkeit, sich in dem eigens zu diesem Zweck zu räumenden Saal mit seinem Mandanten zu beraten. Darüber hinaus sei es dem Angeklagten und den Verteidigern ausdrücklich gestattet, während der Verhandlung einen Mundschutz zu tragen. (AZ 7580 Js 236551/13)
Gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten hat sich der 46-Jährige seit Anfang der Woche wegen Kapitalanlagebetrugs vor Gericht zu verantworten. Er soll 64 Geldanleger mit angeblich lukrativen Renditeversprechen bei Anlagen in Mahagoniholz-Plantagen in der Dominikanischen Republik um rund 610 000 Euro geschädigt haben. Vor Gericht bestreiten die Angeklagten bislang die Vorwürfe. Der Prozess soll Anfang Mai fortgesetzt werden.
dpa