Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 26-Jährigen am Freitag vom Amtsgericht Frankfurt eingestellt. In dem Prozess hatte sich herausgestellt, dass ein Schaden von nur rund 180 Euro entstanden war, auf dem nun eine Partnerschaftsvermittlung sitzen geblieben ist.
Die Polizeistiftung hatte die Abbuchung des Dienstleisters storniert sowie das Schreiben eines Inkassounternehmens zurückgegeben. Bis auf einige Scherereien entstand der Stiftung kein weiterer Schaden. Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt hatte, entschieden sich Gericht und Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.
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dpa