Sie soll den Jungen mit der Nabelschnur erdrosselt haben. Anschließend soll sie das Kind in einen Kapuzenpullover gewickelt und in einem Graben nahe ihrer Wohnung abgelegt haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Der tote Säugling war am 15. März 2021 von einer Fußgängerin neben einem Weg nahe Waldkappel-Bischhausen im Werra-Meißner-Kreis gefunden worden. Am nächsten Abend hatte sich die junge Mutter bei der Polizei in Eschwege gemeldet und den Ermittlern zufolge sehr genaue Angaben darüber gemacht, unter welchen Umständen sie den Säugling an der späteren Fundstelle abgelegt habe. Ein anschließender DNA-Test hatte bestätigt, dass es sich bei der Frau um die Mutter des toten Kindes handelt.
Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat Heranwachsende. Bei einer Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob es über die Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht urteilt. Möglich ist das, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der Angeklagten ergibt, dass sie zur Tatzeit in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einer Jugendlichen gleichstand.
Bislang hat das Gericht einen weiteren Prozesstag am 31. März geplant.
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