Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil prüfen. Die Richter hatten den 48-Jährigen vor mehr als einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Sie sprachen den Mann aus Pakistan schuldig, im Herbst 2002 seine damals 34 Jahre alte Freundin in Limburg mit mehreren Messerstichen in den Rücken getötet zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Ursprünglich war der 48-Jährige wegen Mordes angeklagt. Da ihm das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nachgewiesen werden konnte, erkannte das Gericht am Ende auf Totschlag.
dpa