Er habe lediglich eine Mofa-Bescheinigung dabei gehabt, weil er seinen Führerschein am Vorabend abgeben musste. In beiden Fällen muss sich der Mann nun strafrechtlich verantworten.
dpa
Er habe lediglich eine Mofa-Bescheinigung dabei gehabt, weil er seinen Führerschein am Vorabend abgeben musste. In beiden Fällen muss sich der Mann nun strafrechtlich verantworten.
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