Das Gericht hielt den Mann aufgrund von Zeugenaussagen für überführt (Az.: 3310 Js 211576/20). Das Diebesgut hatte er demnach mit einem ebenfalls gestohlenen Kleintransporter abtransportiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Verteidigung kündigte Revision an.
Der Angeklagte hatte die Tat im März dieses Jahres gemeinsam mit zwei getrennt zu Jugendstrafen verurteilten Mittätern begangen. Kurze Zeit später wurde das Trio festgenommen. Zum Nachteil des Mannes wurden die vielen einschlägigen Vorstrafen und die zum Tatzeitpunkt noch offene Bewährungsfrist aus einer vorausgegangenen Verurteilung angerechnet.
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