In Hessen wird am 28. Oktober ein neuer Landtag gewählt. Der Staatsgerichtshof stuft das Verfahren daher als eilbedürftig ein.
Nach Einschätzung der Sozialdemokraten ist durch die Wahlkreisreform nicht gewährleistet, dass alle Stimmen bei dem Urnengang im Oktober gleich viel Gewicht haben. Grund dafür sei, dass sich die Zahl der Wahlberechtigten in einzelnen Wahlkreisen stark unterscheidet. Damit sei der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt.
Der Landtag hatte Ende vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ein Gesetz verabschiedet, nach dem Hessens Wahlkreise zur kommenden Landtagswahl neu zugeschnitten werden. Noch vor der nächsten Abstimmung im Herbst 2018 sollen 16 der 55 Wahlkreise geändert werden. Hintergrund ist, dass einige Wahlkreise viel mehr Einwohner haben als andere und ein Votum deswegen angefochten werden könnte. Konkret geht es darum, Abweichungen in den Wahlkreisen von mehr als 25 Prozent zu verhindern.
dpa