Die neue Prüfungsverordnung der Kultusministerkonferenz trägt der Corona-Krise Rechnung.
Demnach reichen die üblichen Unterrichtsentwürfe und ein Kolloquium der angehenden Lehrer als „Ersatzleistung“ für Unterrichtsbesuche aus. Die finden mangels Unterricht - wegen Ferien und der Corona-Krise - derzeit nicht statt.
Die neue Regelung stößt bei hessischen Referendaren auf Kritik. Auch ein Betroffener aus dem Landkreis empfindet die neue Regelung als ungerecht und kritisiert, dass damit zu viel Wert auf die Theorie gelegt wird, Lehrer-Qualitäten in der Praxis drohten unterzugehen.
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