Nach der neuen hessischen Corona-Verordnung gilt vom 2. April an eine Maskenpflicht nur noch in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflege- und Rettungsdiensten. Auch in Bussen und Bahnen im ÖPNV sowie im Fernverkehr und in Sammelunterkünften wie etwa Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Eine Ausnahme dieser Pflicht gilt in Krankenhäusern für stationäre Patienten.
Auch wenn nun viele Corona-Regeln wegfallen, plädiert Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) weiter für einen verantwortungsvollen Umgang: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen", sagte er am vergangenen Montag (28. März) in Wiesbaden. Masken blieben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Gerade in Innenräumen sei es weiter sinnvoll, bei Begegnungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vorher zu testen.
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