Marburg. Die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg war in Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab der Klage einer Marburger Krankenschwester Recht und entschied:
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nicht gegen ihren Willen zu einem privaten Arbeitgeber verschoben werden. Das Land Hessen hatte die Kliniken Gießen und Marburg 2005 zusammengelegt und privatisiert. Die Arbeitsverträge wurden auf das neue Klinikunternehmen übergeleitet. Im Gegensatz zu Firmenübernahmen in der Privatwirtschaft hatten die Mitarbeiter dabei kein Widerspruchsrecht. Diese Regelung verstößt laut Urteil gegen das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes.
Besonders kritisch sei, dass das Land selbst als Arbeitgeber das Gesetz zur Privatisierung erlassen hatte. Vom Urteil sind insgesamt rund 8.000 Beschäftigte betroffen. Die Folgen für sie sind derzeit unklar. Laut Rhön-Klinikum bleibt zumindest bis Jahresende alles wie bisher. Das Land kündigte eine Neuregelung an, ohne Näheres zu erläutern. Die Opposition fordert, zu prüfen, ob die Beschäftigten wieder zum Land wechseln können. Das dürfe aber nicht zu betriebsbedingten Kündigungen führen. SPD-Politiker Dr. Thomas Spies sagte: „Die Privatisierung war dilettantisch.“
von Anna Ntemiris und unserer Agentur
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