Die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober möglich. Ab dem Jahr 2025 wird dann die neue Grundsteuerbemessung gelten. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Grundsteuerbeträgen, sofern diese nicht von Kommunalparlamenten über die Hebesätze geändert werden.
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